Kostenloser Fördermittel-Guide

Weiterbildung planen.
Förderung verstehen.

Du möchtest Beschäftigte weiterbilden und die Kosten verlässlich einordnen. Hier erfährst du, welche Unterstützung möglich ist, erhältst eine erste Kostenschätzung und bereitest das Gespräch mit der Agentur für Arbeit vor.

Meine Möglichkeiten einschätzen

Kostenfrei und ohne Anmeldung. Allgemeine Orientierung nach § 82 SGB III, keine Förderzusage.

Was du aus dem Guide mitnimmst.

Als Arbeitgeber

Ordne Kurskosten und Arbeitsausfall ein. Prüfe, welche Voraussetzungen zu deinem Betrieb passen und welche Angaben du für die Beratung zusammenstellen solltest.

Als Beschäftigter

Verstehe die Förderwege und sprich mit deinem Arbeitgeber über dein Weiterbildungsziel. Ob und wie dein Vorhaben unterstützt wird, klärt ihr mit der zuständigen Stelle.

Als Partner

Nutze den Guide, um Unternehmen und Beschäftigten den Einstieg zu erklären. Die allgemeine Information ersetzt die Prüfung einer konkreten Weiterbildung nicht.

Zwei Förderbausteine

Kurskosten und Zeit fürs Lernen.

Für berufliche Weiterbildung während einer Beschäftigung können Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt in Betracht kommen. Die Agentur für Arbeit entscheidet über den konkreten Fall.

Lehrgangskosten

Je nach Betriebsgröße können grundsätzlich bis zu 100 %, 50 % oder 25 % der förderfähigen Kosten übernommen werden. Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung kommt in Betrieben unter 500 Beschäftigten eine volle Übernahme der Lehrgangskosten in Betracht.

Arbeitsentgelt

Für die weiterbildungsbedingte Freistellung sind je nach Betriebsgröße Zuschüsse von bis zu 75 %, 50 % oder 25 % möglich. Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung kann beide Fördersätze um fünf Prozentpunkte erhöhen; höchstens bis 100 %.

Deine erste Größenordnung

Wie viel Unterstützung wäre möglich?

Trage deine Planwerte ein. Der Rechner trennt Lehrgangskosten und Entgelt während der Freistellung. Deine Eingaben werden nur in diesem Browser berechnet und nicht versendet oder gespeichert.

Zähle das gesamte Unternehmen, gegebenenfalls den Konzern. Teilzeit zählt mit 0,25 bis 10 Wochenstunden, 0,5 bis 20 und 0,75 bis 30; darüber mit 1.

Jede Person nur einmal zählen. Die mögliche volle Übernahme der Lehrgangskosten gilt nur für diese Personen und nur in Betrieben unter 500 Beschäftigten.

Die Schätzung setzt gleiche Kurskosten, Gehälter und Freistellung für alle angegebenen Personen voraus. Rechne unterschiedliche Gruppen getrennt. Bei 50 % Freistellung wird die Hälfte des angegebenen Entgelts berücksichtigt.

Diese Voraussetzungen gehören zur Prüfung.

Eine hohe rechnerische Summe genügt nicht. Kläre vor der Buchung, ob Träger, Maßnahme und persönliche Voraussetzungen zusammenpassen.

  • Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden und vermittelt mehr als eine kurzfristige Anpassung an den Arbeitsplatz.
  • Träger und Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein. Die passende Zulassung ist für das konkrete Angebot nachzuweisen.
  • Auch persönliche Voraussetzungen, frühere Qualifikationen und bereits erfolgte Förderungen werden geprüft.
  • Größe und Struktur des gesamten Unternehmens beziehungsweise Konzerns sowie die Gewichtung von Teilzeitbeschäftigten beeinflussen die Einordnung.
  • Arbeitgeber können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anträge stellen. Klärt den richtigen Antragsweg frühzeitig mit der Agentur für Arbeit.

So wird aus der Schätzung ein vorbereitetes Gespräch.

  1. Weiterbildungsziel und Angebot sammeln

    Notiere das Lernziel, die geplanten Teilnehmenden, Kursdauer und Kosten. Halte Angaben zur Zulassung des Trägers und der Maßnahme bereit.

  2. Freistellung im Betrieb planen

    Klärt, wie viel Arbeitszeit fürs Lernen zur Verfügung steht. Nimm deine Rechnerannahmen und die Unternehmensdaten zur Beratung mit.

  3. Frühzeitig die Agentur für Arbeit ansprechen

    Kontaktiere den Arbeitgeber-Service, bevor die Weiterbildung beginnt und bevor du dich verbindlich festlegst. Lass Antrag, Beginn, Finanzierung und Auszahlung für deinen Fall klären.

Deinen nächsten Schritt klären

Du möchtest dein Vorhaben einordnen?

Schreib uns, was du planst und wo du Orientierung suchst. Für die verbindliche Förderentscheidung ist die Agentur für Arbeit zuständig. Bitte sende keine Gesundheitsdaten, Teilnehmerlisten oder vertraulichen Unterlagen.

Quellen und Stand.

Fördersätze und Einordnung geprüft am 18.09.2026. Die Schätzung verwendet mögliche Höchstsätze; die förderfähigen Kosten und der tatsächliche Zuschuss werden im Einzelfall festgestellt.